Hans-Joachim ......... ..............str. ... 3..... B........... Kammergericht Berlin Elßholzstr. 30 - 33 10781 Berlin B.O., den 24.09.2019 Anhörungsrüge Aktenzeichen : 13 WF 99/19 Abl hiermit führe ich Anhörungsrüge gegen den Beschluß vom 6.9.2019 bezüglich der Ablehnung der Richterin Gebhardt. Da der Richter Dr. Menne bisher die rechtlichen Gegebenheiten nicht wahrhaben wollte, erkläre ich hier ausdrücklich, dass diese Rüge in meinem Namen und in keinerlei Vollmacht erfolgte. Die Rüge ist erforderlich, das der Richter betrügerisch und jedes rechtliche Gehör verweigernd eine falsche Urkunde erstellt hat. Es ist nicht ein Punkt den Tatsachen entsprechend dargestellt. Begründung : zu 1. Rubrum Kindes ist bezüglich Adresse falsch der Vater wird falsch als Antragsteller und Beschwerdeführer bezeichnet der Großvater als Antragsteller wird falsch als nicht vertretungsbefügter Verfahrenbevollmächtigter bezeichnet im Rubrum wird die Adresse der Mutter falsch benannt als Thema wird die elterliche Sorge falsch benannt unter Geschäfts-Nr. wird falsch als Aktenzeichen AG 22 F 3123/16 benannt damit fälscht der Richter eine Urkunde und betreibt Rechtsbeugung weil er sich überhaupt nicht mit dem Inhalt der Thematik befasst, es wird jegliches rechtliche Gehör verweigert. Dies erfolgt, obwohl die Angaben in den Ausgangsbeschlüssen richtig aufgeführt sind. Zu 2. der Antrag des Großvaters wird willkürlich und gesetzlich nicht haltbar dem Vater unterstellt. Dem Großvater wird weiterhin willkürlich unterstellt, er habe als Bevollmächtigter gehandelt. dem Vater werden Kosten aufgebürdet, wofür er nicht verantwortlich ist es wird falsch behauptet, in einem abgeschlossenen Verfahren Ablehnung und Beschwerde eingelegt zu haben Der Großvater hat einen Antrag in eigener Person auf Umgang gestellt. Gleichzeitig in einem Umschlag als Einheit übergeben wurde die Ablehnung der Richterin Gebhardt. Diese Ablehnung hat der Großvater Hans-Joachim ......... in seinem eigenem Namen gestellt. Aus gegebenem Anlass wurde mit Schreiben vom 2 21.3.19 noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass die Ablehnung durch mich für das Verfahren 22 F 1683/19 gestellt wurde. Trotzdem wird vom Richter Dr. Menne festgestellt. der Großvater hat als Bevollmächtigter für den Vater die Ablehnung in dem Verfahren 22 F 3123/176 getätigt Dies ist somit bewusst falsch und betrügerisch getätigt. Hierbei ist auch noch zu beachten, dass auch in der Beschwerde nochmals auf die falsche Unterstellung hingewiesen wurde. zu 3. Es werden falsche Kostenfestlegungen getroffen, da der Vater kein Antrag gestellt hat, können ihm auch keine Kosten auferlegt werden. Der Vater hätte auch entgegen der Darstellung des Richters keine Information über die Unterstellung des Gerichtes zu der falschen Zuordnung der Ablehnung und konnte auch somit kein Einspruch zur untergeschobenen Bevollmächtigung machen. zu 4. Der Richter Dr. Menne verdreht auch im Inhalt der Begründung die Sachverhalte : es wird rechtswdrig in der Begründung auf eine erfundene Antragstellung des Großvaters abgestellt, obwohl hierzu schon mehrfach ausgeführt wurde auch in der Beschwerde vom 21.5.19, dass die Ablehnung als Großvater im Umgangsverfahren 22 F 1683/19 erfolgte. Der Vater hatte entgegen der Unterstellung des Richters keine Kenntnis von der Ablehnung und konnte somit auch keinen Einspruch gegen die unterstellte Bevollmächtigung tätigen. Hier wird von dem Gerichten eine erfundene Argumentation eingeführt, um die Ablehnung nicht bestätigen zu müssen. der Richter Dr. Menne hat keinerlei rechtliches Gehör gewährt, was sich aus den falschen Daten im Rubrum und der unsinnigen Begründung zeigt. die Richter Gellermann und Dittrich handeln mit ihren Beschlüssen als nicht gesetzliche Richter, denn sie waren abgelehnt, was Dr. Menne auch nicht berücksichtigt hat. Der Richter Dr. Menne handelt somit aus meiner Sicht rechtsbeugend und täuschend .. ..........